Beginn: 01.01.2018 ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Ende: 31.12.2018 (Eisfischen verboten)

Nachtfischen:
Generell verboten, außer an den Terminen die der Verein freigibt.

  1. Jeder Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form einzutragen: 03.05.18 (mit unlöschbarem Stift). Ebenso ist jeder Fisch, der behalten wird (Setzkescher), unverzüglich in die Fangstatistik einzutragen, kein austauschen.
    Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen!
  2. Pro Fischer sind zwei Angelruten mit nur einem einschenkeligen originalen  Schonhaken gestattet.
    Schonzeiten und Brittelmaße sind laut O.Ö. – Lizenzbuch genau einzuhalten. Stör und Koi sind ganzjährig geschont. (Stör im Wasser abhaken)
    Ab 16. März ist das Fischen auf Forellen nur mit Glitzerteig und 1 Stange erlaubt !!! 3 Stück am Tag!!!
  3. Maximaler jährlicher Fischfang:
        Karpfen                       20 Stk. 35 – 60 cm.
        Schleie                        20 Stk.
        Zander oder Hecht     10 Stk. Brittelmaß u. Schonzeiten einhalten
        Forellen                      30 Stk.
        Amur                             1 Stk. ab 80 cm zählt zu den Karpfen.
    Hecht u. Zander müssen mitgenommen u. in die Fangstatistik eingetragen werden, Brittelmaße und Schonzeiten beachten!!!
    In der Schonzeit gefangene Raubfische sind zurückzusetzen stark verletzte Fische sind zu entnehmen!
  4. Tageslimit: 3 Fische pro Tag (davon maximal 2 Karpfen) Raubfische nur 1 Stk. Pro Tag.
  5. Wochenlimit: 2 Stk. Raubfische!
  6. Monatslimit: Es dürfen nicht mehr als 8 Karpfen und 12 Forellen mitgenommen werden. Für Hecht, Zander, Amur, Weißfische und Schleie gibt es kein Monatslimit.
  7. Raubfisch fischen auf Hecht und Zander ist ab 1.06.2018 erlaubt! Nur mit 1 Rute. Brittelmaß Zander 50cm. Brittelmaß Hecht 60cm. (Änderungen vom LFR beschlossen!!) Toter Köderfisch 15cm für Hecht!! Toter Köderfisch 15cm für Zander!! Einfachhaken mit Stahlvorfach (Widerhaken angedrückt) Hauptschnur 0,30 mm ist pflicht!
  8. Geflochtene Schnüre sind verboten. Kunstköder sind bis 01.09.2018 verboten. Oberflächenfischen ist nicht erlaubt.
  9. Lebende Fische dürfen nicht mitgenommen werden (Beute). Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist nicht erlaubt!
    Mindestvorfachstärke 0,20 mm für Friedfische.
    Anfüttern mit 1 Dose Mais (250gr) erlaubt!  Futterkörbe und Futterspirale sind erlaubt. 
  10. Gewässerkontrolle wird durch beeideten Kontrollor sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden.
  11. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Befischungsbuch ausgeübt werden. Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers ist verboten!
  12. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigne Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung!
  13. Jeder Verstoß (auch der erste) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zur Folge.
  14. Diverse Änderungen während der Saison bleiben dem Verein vorbehalten.
  15. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause!!
  16. Jugendlichen unter 12 Jahren mit Lizenzbuch können unter Aufsicht mit einer Stange mitfischen (je 1 Stange)
  17. Das Befischungsbestimmungsbuch muss nach Saisonende abgegeben werden, da sonst keine neue Fischerbewilligung ausgestellt wird!! (und wegen Neubesatz)
  18. Boilies, Frolik, Janks und Bellets sind zum anfüttern und Angeln nicht erlaubt!
  19. Bis 1. Juni jeden Jahres ist das aktive Führen von Forellenködern jeder Art über Grund durch anhaltendes Einholen des Köders (ziehen, zupfen, usw.) wegen der Zanderschonzeit strengstens verboten!
  20. Schranknummer XXXX
  21. Monat Mai: Schonmonat! Kein Angeln erlaubt!

 

!!WICHTIG!!!

Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden.

Die Termine für die Zander – Nachtfischen und Hegefischen werden im Schaukasten ausgehängt!

Es dürfen pro Tag 3 Braxen und im Jahr 30 Stück gefangen werden!

Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße

1 KOMMENTAR

  1. Sehr geehrter Herr Riepl, Lieber Alois
    Nach unserem heutigen Gespräch, würde es mich sehr freuen, wenn ich für 2019 eine Karte haben könnte.
    Es ist sehr schön zu sehen, wie die Teichanlage von Ihnen gepflegt ist.

    Liebe Grüße von
    Michael Gruber

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