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Beginn: 1. März 2010 ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Ende: 31.12.2010. (Eisfischen verboten) Nachtfischen: Generell verboten, außer an den Terminen, die der Verein freigibt 1. Nachtfischen 12.06.2010 2. Nachtfischen 17.07.2010 3. Nachtfischen 21.08.2010 12 Std. Fischen: in dieser Zeit ist die Teichanlage nicht befischbar 1. 12- Std. Fischen 05.06.2010 2. 12 Std. Nachtfischen 02.07.2010 3. 12- Std. Fischen 07.08.2010 1. Jeder Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form einzutragen: 03.05.10 (mit unlöschbaren Stift).Ebenso ist jeder Fisch, der behalten wird ( Setzkescher ), unverzüglich in der Fangstatistik einzutragen (kein austauschen). Drahtsetzkescher sind verboten! Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen ! 2. Pro Fischer sind zwei Angelruten mit nur einem einschenkeligen orig. Schonhaken gestattet. Fischfang: (Im Mai haben Karpfen und Schlei Schonzeit !!!) Im Mai ist das Fischen auf Forellen nur mit Glitzerteig erlaubt !!! 3 Stk. Pro Tag Maximaler jährlicher Fischfang: Russischer Wildkarpfen ganzjährig geschont !!! Stör ganzjährig geschont !!! Karpfen 20 Stk. Schleie 20 Stk. Zander od. Hecht 10 Stk. Forellen 30 Stk. Weissfische sind auf 30.Stk. pro Jahr begrenzt. Amur 3 Stk.
Erlaubte Fanggröße: Hecht: ab 65 cm / Zander ab 45 cm Müssen mitgenommen werden u. in die Fangstatistik eingetragen werden! Karpfen: 35 – 55 cm / Amur ab 70 cm Tageslimit: 3 Fische pro Tag (davon max. 2 Karpfen) Raubfische nur 1 Stk. Pro Tag. Wochenlimit: 2 Stk. Raubfische pro Woche !!! Monatslimit: Es dürfen nicht mehr als 8 Karpfen und 12 Forellen mitgenommen werden. Für Hecht, Zander, Amur, Weissfische und Schleie gibt es kein Monatslimit. 3. Raubfisch fischen ist nur mit einer Rute und totem Köderfisch (mindestens 10cm) ab 01.06.2010 gestattet. Woppler, Blinker und Kunstköder sind bis 01.09.2010 verboten !!! Vor 01.06 gefangene Raubfische sind zurückzusetzen !!! Auf Zander und Hecht darf nur mit Einfachhaken gefischt werden. 3.1 Boilie, Junks und Oberflächenfischen ist verboten. 3.2 Geflochtene Schnüre sind verboten. 4. Lebende Fische dürfen nicht mitgenommen werden. (Beute) Schwimmbrot fischen ist verboten !!! Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist verboten! 5. Mindestvorfachstärke 0,18 mm!!! 6. Schonzeiten und Mindestmaße laut O.Ö. Landesfischereigesetz. 7. Anfüttern nur mit 1 Dose Mais (250gr.). 1Lt. Lose Maden erlaubt ! ( zum Schutz des Grundwassers ) Futterspiralen sind erlaubt. 8. Gewässerkontrolle wird durch geeignete Aufsichtsorgane, sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden. 9. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Befischungsbuch ausgeübt werden. 10. Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers ist verboten ! 11. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung! 12. Jeder Verstoß ( auch der erste ) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zur Folge. 13. Diverse Änderungen während der Saison bleibt dem Verein vorbehalten. 14. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause !!! 15. Jugendliche unter 12 Jahren mit Lizenzbuch können unter Aufsicht mit einer Stange mitfischen ( je 1 Stange) Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden. Das Befischungsbestimmungsbuch muß nach Saisonende Abgeben werden, da sonst keine neue Fischerbewilligung ausgestellt wird !!! (und wegen Neubesatz) „W I C H T I G“ |