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Bestimmungen ASV Riepl 2011

Beginn: 1. März 2011 ab 06:00 Uhr bis 22: UhrLois
Ende:    31. 12.2011 (Eisfischen verboten)


Nachtfischen ist generell verboten, außer an den Terminen die der Verein freigibt.

1.       Nachtfischen: 04.06.2011
2.       Nachtfischen: 16.07.2011
3.       Nachtfischen: 20.08.2011


12 Std. Fischen: in dieser Zeit ist die Teichanlage nicht befischbar.

1.  12 – Std. Fischen  11.06.2011
2.  12 – Std.  Nachtfischen 22.07.2011
3.  12 – Std. Fischen  03.09.2011


1.  Jeder  Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form einzutragen:
03.05.11 (mit unlöschbarem Stift).  Ebenso ist jeder Fische, der behalten wird (Setzkescher),  unverzüglich in der Fangstatistik einzutragen (kein austauschen). Drahtsetzkescher sind verboten. Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen.


2.  Pro Fischer sind zwei Angelruten mit nur einem einschenkeligen orig. Schonhaken gestattet.
Fischfang: (Im Mai haben Karpfen und Schlei Schonzeit!!!) Im Mai ist das Fischen auf Forellen nur mit Glitzerteig und 1 Stange erlaubt  – 3 Stk. pro Tag.

Maximaler jährlicher Fischfang:

Der Stör und der Koi sind ganzjährig geschont.
Karpfen 20 Stück,  Schleie 20 Stück, Zander oder Hecht 10 Stück,  Forellen 30 Stück, Amur 2 Stück, Weißfische sind auf 30 Stück pro Jahr begrenzt.


Erlaubte Fanggröße: Hecht ab 65 cm, Zander ab 45 cm müssen mitgenommen werden und in die Fangstatistik eingetragen werden!  Karpfen  35 cm  - 55 cm, Amur ab 75 cm

Tageslimit:  3 Fische pro Tag (davon max. 2 Karpfen),  1 Stk. Raubfisch pro Tag.
Wochenlimit:  2 Stk. Raubfische pro Woche.
Monatslimit:  Es dürfen nicht mehr als 8 Karpfen und 12 Forellen mitgenommen werden. Für Hecht, Zander, Amur, Weißfische und Schleie gibt es kein Monatslimit.


3. Raubfisch fischen ist nur mit einer Rute und totem Köderfisch (mindestens 10 cm) ab 01.06.2011 gestattet. Woppler, Blinker und Kunstköder sind bis 01.09.2011 verboten. Raubfische die vor dem 01.06.2011 gefangen werden sind zurückzusetzen.  Wegen Stör und Großkarpfen darf auf  Zander und Hecht  nur mit Einfachhaken gefischt werden.
3.1. Boili, Janks und Oberflächenfischen ist verboten.
3.2. Geflochtene Schnüre sind verboten.


4. Lebende Fische dürfen nicht mitgenommen werden (Beute).
 Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist verboten!


5. Die Mindestvorfachstärke muss 0,20 mm betragen.


6. Schonzeit und Mindestmaße laut OÖ. Landesfischereigesetz.


7. Anfüttern nur mit 1 Dose Mais (250 g), 1 Liter lose Maden erlaubt (Zum Schutze des Grundwassers). Futterspiralen sind erlaubt.


8. Die Gewässerkontrolle wird durch geeignete Aufsichtsorgane, sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt werden, bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen könnten, müssen geöffnet werden.


9. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Befischungsbuch ausgeübt werden.


10 . Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers ist verboten.


11. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung.


12. Jeder Verstoß (auch der erste) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zur Folge.


13. Diverse Änderungen während der Saison bleiben dem Verein vorbehalten.


14. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause.


15. Jugendliche unter 12 Jahren mit Lizenzbuck können unter Aufsicht mit je einer Stange mitfischen.


Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben  und erklärt sich damit einverstanden.
Das Befischungsbestimmungsbuch muss nach Saisonende abgegeben werden, da sonst keine neue Fischereibewilligung ausgestellt wird und danach auch der Neubesatz bestimmt wird.
WICHTIG: Raubfisch fischen ist bis zum Raubfisch Neubesatz erlaubt. 

 
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