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Bestimmungen ASV Riepl 2012

 

Beginn: 1. März 2012 ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.Lois

Ende: 31.12.2012 (Eisfischen erboten)
Nachtfischen: Generell verboten, außer an den Terminen die der Verein freigibt.

  1. Jeder Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form einzutragen: 03.05.12 (mit unlöschbarem Stift). Ebenso ist jeder Fisch, der behalten wird (Setzkescher), unverzüglich in die Fangstatistik einzutragen (kein austauschen). Drahtsetzkescher sind verboten! Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen!

  2. Pro Fischer sind zwei Angelruten mit nur einem einschenkeligen orig. Schonhaken gestattet. Schonzeiten und Brittelmaße sind laut O.Ö. – Lizenzbuch genau einzuhalten. Stör und Koi sind ganzjährig geschont. Ab 16. März ist das Fischen auf Forellen nur mit Glitzerteig und 1 Stange erlaubt !!!

  3. Maximaler jährlicher Fischfang:
         Karpfen                       20 Stk. 35 – 55 cm
         Schleie                        20 Stk. Brittelmaß lt. Lizenzbuch
         Zander oder Hecht   10 Stk. Brittelmaß lt. Lizenzbuch
         Forellen                      30 Stk.
         Amur                             2 Stk. ab 80 cm
    Hecht und Zander müssen mitgenommen und in die Fangstatistik eingetragen werden. Die Brittelmaße sind zu beachten. In der Schonzeit gefangene Raubfische sind zurückzusetzen.

  4. Tageslimit: 3 Fische pro Tag, davon maximal 2 Karpfen. Raubfische nur ein Stk. pro Tag.

  5. Wochenlimit: 2 Stk. Raubfische !!!

  6. Monatslimit: Es dürfen nicht mehr als 8 Karpfen und 12 Forellen mitgenommen werden. Für Hecht, Zander, Amur, Weißfische und Schleie gibt es kein Monatslimit.

  7. Raubfische fischen auf Zander ist ab 1. März 2012 nur mit einer Rute und totem Köderfisch, mindestens 10 cm und Einfachhaken und Stahlvorfach erlaubt !!! Hauptschnur 0,30 mm.
    Raubfisch fischen auf Hecht ist ab 1. Mai 2012 nur mit einer Rute und totem Köderfisch, mindestens 15 cm, und Einfachhaken und Stahlvorfach erlaubt! Hauptschnur 0,30 mm.

  8. Geflochtene Schnüre sind verboten. Kunstköder sind bis 01.09.2012 verboten. Oberflächenfischen ist nicht erlaubt. Boili, Janks, Bellets, Frolik sind ebenfalls verboten.

  9. Lebende Fische dürfen nicht mitgenommen werden (Beute). Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist nicht erlaubt!
    Mindestvorfachstärke 0,20 mm für Friedfische.

    Schonzeiten und Mindestmaße laut O.Ö. Landesfischereigesetz.

    Anfüttern nur mit 1 Dose Mais (250gr.) u. 1Lt. Lose Maden erlaubt! Futterkörbe und Futterspiralen sind erlaubt.

  10. Gewässerkontrolle wird durch beeideten Kontrollor sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden.

  11. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Befischungsbuch ausgeübt werden. Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers ist verboten!

  12. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigne Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung!

  13. Jeder Verstoß (auch der erste) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zur Folge.

  14. Diverse Änderungen während der Saison bleiben dem Verein vorbehalten.

  15. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause!!

  16. Jugendlichen unter 12 Jahren mit Lizenzbuch können unter Aufsicht mit einer Stange mitfischen ( je 1 Stange)

  17. Das Befischungsbestimmungsbuch muß nach Saisonende abgegeben werden, da sonst keine neue Fischerbewilligung ausgestellt wird!! (und wegen Neubesatz)

!!!WICHTIG!!!

Raubfisch fischen ist bis zum Raubfisch Neubesatz erlaubt!!!!!

Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden.

Die Termine für die Zander – Nachtfischen und Hegefischen werden im Schaukasten ausgehängt.

 
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