Beginn: 01.03.2020 ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Ende: 31.12.2020 (Eisfischen verboten)

Nachtfischen:
Generell verboten, außer an den Terminen die der Verein freigibt.

  1. Jeder Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form einzutragen: 03.04.20 (mit unlöschbarem Stift). Ebenso ist jeder Fisch, der behalten wird (Setzkescher), unverzüglich in die Fangstatistik einzutragen, kein austauschen (Art und Länge).
    Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen!
  2. Pro Fischer sind zwei Angelruten mit nur einem einschenkeligen originalen  Schonhaken gestattet.
    Schonzeiten und Brittelmaße sind laut O.Ö. – Lizenzbuch genau einzuhalten. Stör und Koi sind ganzjährig geschont. (Stör im Wasser abhaken)
    Ab 16. März ist das Fischen auf Forellen nur mit Glitzerteig und 1 Stange erlaubt !!! 3 Stück am Tag!!!
  3. Maximaler jährlicher Fischfang:
        Karpfen                       20 Stk. (ab 60 cm zurücksetzen)
        Schleie                        20 Stk.
        Zander oder Hecht     10 Stk. Brittelmaß u. Schonzeiten einhalten
        Forellen                      30 Stk.
        Amur                             1 Stk. ab 80 cm zählt zu den Karpfen.
    Hecht u. Zander müssen mitgenommen u. in die Fangstatistik eingetragen werden, Brittelmaße und Schonzeiten beachten!!!
    In der Schonzeit gefangene Raubfische sind zurückzusetzen stark verletzte Fische sind zu entnehmen!
  4. Tageslimit: 3 Fische pro Tag (davon maximal 2 Karpfen) Raubfische nur 1 Stk. Pro Tag.
  5. Wochenlimit: 1 Stk. Raubfische!
  6. Monatslimit: Es dürfen nicht mehr als 8 Karpfen und 10 Forellen mitgenommen werden. Für Hecht, Zander, Amur, Weißfische und Schleie gibt es kein Monatslimit.
  7. Raubfisch fischen auf Hecht und Zander ist ab 1.06.2020 erlaubt! Nur mit 1 Rute. Brittelmaß Zander 50cm. Brittelmaß Hecht 60cm. (Änderungen vom LFR beschlossen!!) Toter Köderfisch 15cm für Hecht!! Toter Köderfisch 15cm für Zander!! Einfachhaken mit Stahlvorfach (Widerhaken angedrückt) Hauptschnur 0,30 mm ist pflicht!
  8. Geflochtene Schnüre sind mit Kunstköder ab 01.09.2020 erlaubt. Oberflächenfischen ist nicht erlaubt.
  9. Lebende Fische dürfen nicht mitgenommen werden (Beute). Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist nicht erlaubt!
    Mindestvorfachstärke 0,25 mm für Friedfische.
    Es wird um schonende Behandlung der Fische gebeten!
    Für Friedfische ist eine Abhakmatte zu verwenden!!
    Anfüttern mit 1 Dose Mais (250gr) erlaubt!  Futterkörbe und Futterspirale sind erlaubt. 
  10. Gewässerkontrolle wird durch beeideten Kontrollor sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden.
  11. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Befischungsbuch ausgeübt werden. Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers ist verboten!
  12. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigne Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung!
  13. Jeder Verstoß (auch der erste) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zur Folge.
  14. Diverse Änderungen während der Saison bleiben dem Verein vorbehalten.
  15. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause!!
  16. Jugendlichen unter 12 Jahren mit Lizenzbuch können unter Aufsicht mit einer Stange mitfischen (je 1 Stange)
  17. Das Befischungsbestimmungsbuch muss nach Saisonende abgegeben werden, da sonst keine neue Fischerbewilligung ausgestellt wird!! (und wegen Neubesatz)
  18. Boilies, Frolik, Janks, Bellets und Brot sind zum anfüttern und Angeln nicht erlaubt!
  19. Bis 1. Juni jeden Jahres ist das aktive Führen von Forellenködern jeder Art über Grund durch anhaltendes Einholen des Köders (ziehen, zupfen, usw.) wegen der Zanderschonzeit strengstens verboten!

!!WICHTIG!!!

Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden.

Die Termine für die Zander – Nachtfischen und Hegefischen werden im Schaukasten ausgehängt!

Es dürfen pro Tag 3 Braxen und im Jahr 30 Stück gefangen werden!

Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße

 

 

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