Karpfenbeastz
Karpfenbeastz

Beginn: 16. März 2017 ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Ende: 31.12.2017 (Eisfischen verboten)

Nachtfischen:
Generell verboten, außer an den Terminen die der Verein freigibt.

  1. Jeder Fischer ist verpflichtet, vor Beginn den Fischtag in folgender Form einzutragen: 01.03.17 (mit unlöschbarem Stift). Ebenso ist jeder Fisch, der behalten wird (Setzkescher), unverzüglich in die Fangstatistik einzutragen, kein austauschen. (Art und Länge)
    Mit 3 Fischen ist das Angeln unverzüglich einzustellen!
  2. Pro Fischer sind zwei Angelruten mit nur einem einschenkeligen originalen  Schonhaken gestattet.
    Schonzeiten und Brittelmaße sind laut O.Ö. – Lizenzbuch genau einzuhalten. Stör und Koi sind ganzjährig geschont. Stör im Wasser abhaken! Ab 16. März ist das Fischen auf Forellen nur mit Glitzerteig und einer Stange erlaubt !!! 3 Stück am Tag!!!
  3. Maximaler jährlicher Fischfang:
         Karpfen                       20 Stk. 35 – 60 cm.
         Schleie                        20 Stk.
         Raubfische (Zander oder Hecht)   10 Stk.
         Zander 50cm und Hecht 60cm.
         Forellen                      30 Stk.
         Amur                             2 Stk. ab 80 cm zählt zu den Karpfen.

    Stark verletzte Fische sind zu entnehmen! Brittelmaß und Schonzeiten einhalten.
    In der Schonzeit gefangene Raubfische sind zurückzusetzen!!
  4. Tageslimit: 3 Fische pro Tag (davon maximal 2 Karpfen) Raubfische nur 1 Stk. pro Tag.
  5. Wochenlimit: 2 Stk. Raubfische pro Woche!
  6. Monatslimit: Es dürfen nicht mehr als 8 Karpfen und 12 Forellen mitgenommen werden. Für Hecht, Zander, Amur, Weißfische und Schleie gibt es kein Monatslimit.
  7. Raubfisch fischen auf Hecht und Zander ist ab 1.06.2017 erlaubt! Nur mit einer Rute erlaubt.  Zander 50cm Hecht 60cm. Toter Köderfisch 15cm für Hecht!! Toter Köderfisch 15cm für Zander!! Einfachhaken mit Stahlvorfach (Widerhaken angedrückt) Hauptschnur 0,30 mm ist Pflicht!
  8. Geflochtene Schnüre sind verboten. Kunstköder sind bis 01.06.2017 verboten. Oberflächenfischen ist nicht erlaubt. Anfüttern mit 1 Dose Mais (250gr) Futterkörbe und Spirale erlaubt.  
  9. Lebende Fische dürfen nicht mitgenommen werden. Das Entschuppen und Ausnehmen der Fische am Teichgrundstück ist nicht gestattet!
    Mindestvorfachstärke 0,22 mm für Friedfische.
    Das Schwimmbrotfischen: Semmel, Brot ist nicht mehr erlaubt, wegen Maulverletzungen!

    Schonzeiten und Mindestmaße laut O.Ö. Landesfischereigesetz.

  10. Gewässerkontrolle wird durch beeideten Kontrollor sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Verlangen müssen Ausweis und Fang vorgezeigt bzw. alle Behältnisse, die zur Aufbewahrung von Fischen dienen oder dienen könnten, geöffnet werden.
  11. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der OÖ Fischerkarte samt einem Befischungsbuch ausgeübt werden. Das Grillen oder entzünden eines Lagerfeuers ist verboten!
  12. Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigne Gefahr. Bei Unfällen jeglicher Art übernimmt der ASV keine Haftung!
  13. Jeder Verstoß (auch der erste) gegen die obigen Bestimmungen oder gegen das Landesfischereigesetz hat neben einer etwaigen gerichtlichen Verfolgung zumindest den entschädigungslosen Entzug aller vom ASV erteilten Erlaubnisse zur Folge.
  14. Diverse Änderungen während der Saison bleiben dem Verein vorbehalten.
  15. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause!!
  16. Jugendlichen unter 12 Jahren mit Lizenzbuch können unter Aufsicht mit einer Stange mitfischen ( je 1 Stange)
  17. Das Befischungsbestimmungsbuch muß nach Saisonende abgegeben werden, da sonst keine neue Fischerbewilligung ausgestellt wird!! (und wegen Neubesatz)
  18. Es werden auch Haken und Köder-kontrollen durchgeführt!!

 

!!WICHTIG!!!

Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Bestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden.

Die Termine für die Zander – Nachtfischen und Hegefischen werden im Schaukasten ausgehängt!

Es dürfen pro Tag 3 Braxen und im Jahr 30 Stück gefangen werden!

Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße

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